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AGB

§ 1 Allgemeines

Für den Aufruf und die Nutzung der Internet-Plattform „STADTperHANDY“ sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gültig. Sie betreffen ausschließlich die unentgeltliche Nutzung der im Portal eingestellten Daten von Drittanbietern für Privatpersonen.

Die BYTE XXL IT GmbH (Betreiber) ist Eigentümer der Website „www.stadtperhandy.de“. Über diese Plattform besteht Zugang zu Führungen, die für und im Auftrag von Dritten erstellt wurden. Sie können unentgeltlich aufgerufen werden und sind ausschließlich dem privaten Gebrauch vorbehalten.

Um diese Leistung abrufen zu können, wird ein eigenes geeignetes Gerät (Handy, Smartphone etc.) mit eigenem Online-Zugang (Internet) benötigt. Die BYTE XXL IT GmbH benutzt für die Internet-Plattform „STADTperHANDY“ gängige technische Standards. Diese können während der Laufzeit eines Angebotes zeitgemäß technisch und inhaltlich angepasst werden und lösen keinen Anspruch auf die Vorgängerversion aus.

 

§ 2 Rechte

Die auf der Internet-Plattform „STADTperHANDY“ eingestellten Führungen sind urheberrechtlich und geschützte Werke. Sie zu kopieren, kommerziell zu nutzen (ob mit oder ohne Entgelt), verändert zu nutzen oder Dritten zur Verfügung zu stellen ist nicht gestattet. Der Nutzer erkennt an, dass er lediglich ein nicht übertragbares Recht zur Nutzung in der jeweils angebotenen Art und Weise erhält.

 

§ 3 Haftung

Der Betreiber hält die mit dem Anbieter erarbeitete und von ihm freigegebene Führung auf der Internet-Plattform „STADTperHANDY“ vor. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Aufrufenden.

Eine Gewährleistung für die jederzeitige, unterbrechungsfreie, fehlerfreie und sichere Verfügbarkeit wird nicht geboten. Das Angebot ist u.a. abhängig von der dem Betreiber zugängigen Daten des Anbieters sowie der Hard- und Software des Providers. Für Schäden oder Verluste von Daten in Verbindung mit dem Aufruf und der Nutzung der Internet-Plattform „STADTperHANDY“ ist der Nutzer allein verantwortlich.

 

§ 4 Datenschutz

Das geltende Bundesdatenschutzgesetz wird bei der Datenverarbeitung angewendet.

 

§ 5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Heidelberg.